Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen, darunter Informationen der IHK und von e-recht24.de. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Einschätzung deiner konkreten Situation empfehle ich dir, eine Fachperson hinzuzuziehen.*
Ab dem 19. Juni 2026 musst du als Online-Unternehmerin oder Online-Unternehmer in vielen Fällen eine elektronische Widerrufsfunktion auf deiner Website bereitstellen. Das Gesetz spricht von einer „Widerrufsfunktion“, im Alltag hat sich der Begriff „Widerrufsbutton“ durchgesetzt.
Die Idee dahinter ist einfach: Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag abschließen kann, soll ihn genauso einfach widerrufen können. Bislang mussten Kunden dafür eine E-Mail formulieren, ein PDF ausdrucken oder sogar einen Brief schicken. Das ändert sich jetzt.
Die gesetzliche Grundlage ist die EU-Modernisierungsrichtlinie (RL 2023/2673), die in Deutschland über den neuen § 356a BGB umgesetzt wurde. Einen guten Überblick dazu bietet die IHK Regensburg.
Wichtig vorab: Der Widerrufsbutton ersetzt nicht deine bisherige Widerrufsbelehrung oder das Muster-Widerrufsformular. Er kommt als zusätzlicher Weg dazu. Kunden können weiterhin per E-Mail, Brief oder Formular widerrufen.
Bist du überhaupt betroffen? Der Schnellcheck
Bevor du loslegst, lohnt es sich zu prüfen, ob die Pflicht für dich gilt. Die entscheidende Frage lautet: Wo erfolgt der letzte Klick deines Kunden?
Ja, du bist betroffen, wenn:
– Kunden auf deiner Website direkt kaufen oder buchen können (Webshop, Checkout, kostenpflichtiges Buchungssystem)
– du über Drittanbieter wie Digistore24, Elopage oder Copecart verkaufst (der Vertrag wird auf deren Seite geschlossen, aber für dich)
– du Kunden einen Zahlungslink schickst, über den sie auf einer Website bestätigen und bezahlen
Nein, kein Button nötig, wenn:
– der Vertrag ausschließlich per E-Mail oder im Gespräch zustande kommt, ohne abschließenden Klick auf einer Website
– du nur über ein Kontaktformular Anfragen sammelst, ohne direkte Kaufmöglichkeit
Wichtig: Sobald auch nur ein Verkaufsweg die Pflicht auslöst, musst du den Button einbauen, auch wenn du daneben viel telefonisch verkaufst.
Einen ausführlichen FAQ-Bereich zum Thema hat die IHK Stuttgart zusammengestellt.
Wen betrifft das konkret?
Die Pflicht gilt, wenn gleichzeitig drei Voraussetzungen zutreffen: Der Vertrag wird online abgeschlossen, der Kunde ist Verbraucher (Privatperson, kein Unternehmen), und für den Vertrag besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Kleinunternehmerinnen, Solo-Selbstständige, Coaches, Kursanbieter, alle sind gleichermaßen betroffen. Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG ist reines Steuerrecht und hat mit dem Widerrufsrecht nichts zu tun.
Betroffen sind zum Beispiel:
– Online-Shops mit physischen Produkten
– Anbieter von Onlinekursen, Memberships und digitalen Produkten
– Coaches und Beraterinnen, die über ihre Website buchen lassen
– Wer kostenpflichtige Termine online buchen lässt
Nicht betroffen sind:
– Reine B2B-Angebote (nur Verkauf an Unternehmen, mit sauberem Nachweis)
– Verträge, die ausschließlich offline oder mündlich zustande kommen
– Live-Termine mit festem Datum (Präsenz-Workshops, Konzerte, Flüge)
– Individuell angefertigte oder personalisierte Waren
– Schnell verderbliche Waren
– Kostenlose Angebote (Newsletter, Lead-Magnets) ohne Zahlungspflicht
– Affiliate-Links (hier bist nicht du der Verkäufer)
Sonderfall Live-Webinare: Coachings oder Webinare mit festem Termin können unter „Live-Termine“ fallen, dann kein Widerrufsrecht. Sobald du aber Aufzeichnungen oder digitale Inhalte mitlieferst, greift das Widerrufsrecht wieder.
B2B: Das reicht nicht als Nachweis
Viele glauben, sie seien raus, weil sie „nur an Unternehmer“ verkaufen. Aber der Nachweis muss im Zweifelsfall erbracht werden können.
Im Gesetz gilt die Verbraucher-Vermutung: Wer nicht eindeutig als Unternehmer auftritt, wird als Privatperson behandelt. Ein Hinweis in den AGB wie „Unsere Produkte richten sich an Unternehmer“ reicht nicht. Entscheidend ist nicht der Berufstitel, sondern der Zweck des Kaufs.
Was funktioniert:
– Pflicht-Checkbox im Checkout mit klarer Erklärung, dass kein Widerrufsrecht besteht
– Firmenname als Pflichtfeld
– USt-ID als Pflichtfeld (mit Alternative für Gründer ohne USt-ID)
– Klarer Hinweis auf der Verkaufsseite, nicht nur in den AGB
– Dokumentation, wer als Unternehmer gekauft hat
Was nicht reicht:
– Nur ein Satz in den AGB
– Zielgruppen-Sprache wie „für Selbstständige“ ohne aktive Bestätigung
– USt-ID nur optional abfragen
– Spätere Rechnung mit Firmennamen
Das große Missverständnis bei Onlinekursen
Viele Kursanbieterinnen denken: „Mein Kunde verzichtet beim Kauf auf sein Widerrufsrecht, also brauche ich den Button nicht.“ Das ist falsch.
Die Button-Pflicht knüpft am Vertragsschluss an, nicht am Widerrufsrecht. Der Button muss also immer eingebaut sein, auch wenn das Widerrufsrecht durch korrekte Checkboxen beim Kauf wirksam erloschen ist.
Damit das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten überhaupt wirksam erlischt, müssen beim Kauf zwei separate, nicht vorausgewählte Checkboxen aktiv angeklickt werden:
Checkbox 1: „Ich verlange ausdrücklich, dass mit der Ausführung des Vertrags (z.B. Freischaltung des Zugangs) vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.“
Checkbox 2: „Mir ist bekannt, dass ich mit Beginn der Ausführung mein Widerrufsrecht verliere.“
Irgendwo in den AGB stehen zu haben, dass der Kunde zustimmt, reicht nicht. Ohne aktive Checkboxen im Bestellprozess ist das Widerrufsrecht nicht erloschen.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Die Konsequenzen sind erheblich:
– Die Widerrufsfrist verlängert sich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage
– Abmahnungen durch Mitbewerber und Wettbewerbsverbände (häufig automatisiert)
– Anwaltskosten und Unterlassungserklärungen
– Bußgelder von Aufsichtsbehörden
Ein halbherzig eingebauter Button, der die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, birgt genauso Abmahnrisiken wie gar kein Button.
Die Muss-Regeln: So muss der Button aussehen
Beschriftung: Der Button heißt „Vertrag widerrufen“. Alternativ sind „Widerruf erklären“ oder „Widerruf starten“ zulässig. Nicht ok sind „Stornieren“, „Serviceanfrage“, „Kontakt“, „Jetzt widerrufen“ oder „Widerruf absenden“. Empfehlung: Nimm den exakten Gesetzestext.
Hervorgehobene Platzierung: Der Button muss sich optisch deutlich von anderen Inhalten abheben, etwa durch Farbe, Kontrast, Größe oder Abstand zu anderen Links. Ein Hyperlink ist zulässig, sofern er selbst hervorgehoben ist. Die IHK Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass ein unauffälliger Link im Footer nicht ausreicht.
Zweistufiger Prozess: Erst klickt der Kunde auf „Vertrag widerrufen“. Dann öffnet sich eine Seite mit Formular und einem zweiten Button „Widerruf bestätigen“. Erst dieser zweite Klick macht den Widerruf rechtlich wirksam. Kein One-Click-Widerruf.
Ohne Login erreichbar: Der Kunde darf sich nicht einloggen müssen. Der Button muss öffentlich im Footer jeder Seite auffindbar sein, auch auf Landingpages mit minimiertem Footer, und auch für Gastbesteller ohne Konto.
Auf allen Geräten: Auch auf Mobile muss der Button gut sichtbar sein, nicht im mobilen Layout versteckt.
Automatische Eingangsbestätigung: Nach dem zweiten Klick muss der Kunde innerhalb weniger Sekunden eine E-Mail erhalten mit Datum, Uhrzeit und Inhalt des Widerrufs. Die Bestätigung muss automatisch ausgelöst werden, keine manuelle Prüfung dazwischen.
Achtung bei der Formulierung der Bestätigungsmail: Formuliere neutral. Die Mail bestätigt nur den Eingang, nicht die Wirksamkeit des Widerrufs. Schreib nicht „Dein Widerruf war erfolgreich“ oder „Dein Geld kommt zurück“. Das kann dich rechtlich binden, auch wenn der Widerruf später als unwirksam gilt.
Genau drei Pflichtfelder, nicht mehr
Das Gesetz nennt exakt diese drei Angaben als Pflichtfelder:
– Name des Verbrauchers
– Eindeutige Identifizierung des Vertrags (Bestell- oder Vertragsnummer)
– E-Mail-Adresse (für die Eingangsbestätigung)
Mehr darfst du nicht verlangen. Postadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Widerrufsgrund als Pflichtfeld und Dokumenten-Upload sind nicht zulässig. Wer mehr abfragt, erschwert den Widerruf und riskiert selbst eine Abmahnung.
Ein freiwilliges Feld für den Widerrufsgrund ist erlaubt, muss aber klar als optional gekennzeichnet sein, und der Widerruf muss ohne Angabe abschickbar sein.
Wenn ein Kunde mehrere Produkte bei dir hat, muss er im Formular angeben können, auf welches Produkt sich der Widerruf bezieht, etwa über ein Dropdown-Menü oder ein Textfeld für die Bestellnummer.
Viele verwechseln die beiden. Sie sind für unterschiedliche Situationen gedacht:
Den Kündigungsbutton gibt es bereits seit dem 1. Juli 2022 (§ 312k BGB). Er gilt für laufende Abos und Memberships und wirkt nur für die Zukunft. Beschriftung: „Verträge hier kündigen“, Bestätigungs-Button: „Jetzt kündigen“.
Der Widerrufsbutton kommt neu dazu ab dem 19. Juni 2026. Er gilt für einmalige Käufe innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist und führt zur kompletten Rückabwicklung.
Beide müssen ohne Login erreichbar sein, einen zweistufigen Prozess haben, eine automatische Bestätigungsmail auslösen und räumlich getrennt sowie klar unterscheidbar sein.
Wenn du Abos oder Memberships anbietest, brauchst du ab dem 19. Juni beide Links. Und falls du den Kündigungsbutton noch nicht eingebaut hast: Das ist ein stiller Abmahngrund seit 2022.
Was ist mit Bestandskunden?
Die Pflicht gilt nur für Verträge, die ab dem 19. Juni 2026 abgeschlossen werden. Bestandsverträge von vorher sind nicht rückwirkend betroffen.
Ausnahme: Wenn du eine Membership verlängerst oder den Vertrag wesentlich änderst, kann ab dem Stichtag wieder ein Widerrufsrecht entstehen. Im Zweifel lohnt es sich, den Button auch für Bestandskunden zugänglich zu machen.
Barrierefreiheit: Das übersehen fast alle
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auch deinen Widerrufsbutton betrifft. Der Button muss ausreichende Farbkontraste haben, skalierbare Schriftgrößen unterstützen, mit Screenreadern kompatibel und per Tastatur bedienbar sein. Und er muss ein echter HTML-Button sein, kein Bild oder Grafik.
Umsetzung mit Divi und KI-Unterstützung
Für die technische Umsetzung hast du mehrere Möglichkeiten. Fertige Plugins von IT-Recht Kanzlei, Trusted Shops oder eRecht24 Premium liefern den zweistufigen Prozess inklusive automatischer Bestätigungsmail direkt mit. Das ist die einfachste Option, wenn du kein eigenes Formular bauen möchtest.
Wenn du es lieber selbst in Divi umsetzt, empfehle ich, das Divi Contact Form Modul nicht zu nutzen, sondern stattdessen ein Code-Modul mit einem fertig programmierten HTML-Formular einzusetzen. Das hat den Vorteil, dass der zweistufige Prozess direkt eingebaut ist, ohne Umwege über Plugin-Konfigurationen. Und genau hier kommt KI ins Spiel: Du kannst dir das fertige HTML-Formular von einem KI-Tool wie Claude.ai, ChatGPT oder einem anderen Assistenten generieren lassen. Du beschreibst, was du brauchst, bekommst fertigen Code zurück und fügst ihn direkt in das Divi Code-Modul ein. Keine Programmierkenntnisse nötig.
Schritt 1: Eigene Seite anlegen
Erstelle im WordPress-Backend unter „Seiten“ eine neue Seite mit dem Titel „Vertrag widerrufen“. Eine sinnvolle URL wäre: „https://deinedomain.de/widerruf“
Schritt 2: Einleitungstext einfügen
Füge oberhalb des Formulars einen kurzen Text ein, zum Beispiel:
*Du möchtest deinen Vertrag mit uns widerrufen? Fülle einfach die folgenden Felder aus und klicke auf ‚Widerruf bestätigen‘. Du bekommst direkt eine Eingangsbestätigung per E-Mail.“*
Schritt 3: Formular mit genau drei Pflichtfeldern einrichten
Lege diese Felder an:
| Feld | Typ | Pflichtfeld |
|—|—|—|
| Name | Text | Ja |
| Bestell- oder Vertragsnummer | Text | Ja |
| E-Mail-Adresse | E-Mail | Ja |
| Produkt / Kurs | Text | Nein (optional, klar kennzeichnen) |
| Widerrufsgrund | Textarea | Nein (optional, klar kennzeichnen) |
Kein weiteres Pflichtfeld. Keine Adresse, keine Telefonnummer.
Schritt 4: Zweistufigen Prozess sicherstellen
Der Absende-Button auf der Formularseite führt nicht direkt zur Übermittlung, sondern zu einer Zusammenfassung der eingetragenen Daten. Erst ein zweiter Button „Widerruf bestätigen“ schließt den Vorgang ab. Das ist die gesetzlich geforderte zweite Stufe.
Schritt 5: Bestätigungsmail einrichten
Die Bestätigungsmail an den Kunden muss automatisch und sofort nach dem zweiten Klick ausgelöst werden. Betreff: „Eingangsbestätigung deines Widerrufs“
Mustertext:
Hallo [Vorname],
wir bestätigen den Eingang deiner Widerrufserklärung.
Eingegangen am: [Datum, Uhrzeit]
Betrifft Vertrag: [Bestellnummer]
Wir prüfen, ob dein Widerruf fristgerecht und wirksam ist,
und melden uns mit dem nächsten Schritt.
Viele Grüße,
[Dein Name]
Ganz wichtig: Neutral formulieren, keine Aussagen zur Wirksamkeit oder Rückerstattung.
Schritt 6: Weiterleitung nach dem Absenden
Richte eine Danke-Seite ein, die nach dem Absenden erscheint:
Dein Widerruf ist angekommen. Du erhältst gleich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir prüfen den Vorgang und melden uns bei dir.
Schritt 7: Footer-Link einbauen
Öffne den Divi Theme Builder oder deinen Footer-Bereich und füge den Link ein. Beschriftung: „Vertrag widerrufen“
Der Link muss auf jeder Seite sichtbar und hervorgehoben sein, auch auf Landingpages mit minimiertem Footer. Der Link bzw. der Button sollte sich optisch vom Rest des Footers abheben.
Schritt 8: Alles testen
Mach selbst einen Test-Widerruf und prüfe:
– Kommt die Bestätigungsmail automatisch und sofort an?
– Enthält sie Datum und Uhrzeit?
– Ist der Button ohne Login erreichbar?
– Funktioniert alles auf dem Smartphone?
Was du danach noch anpassen musst
Die technische Umsetzung allein reicht nicht.
**Widerrufsbelehrung:** Ergänze den Hinweis, dass es eine elektronische Widerrufsfunktion gibt, und verlinke direkt auf die Formularseite. Der neue Mustertext lautet sinngemäß: „Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [URL] ausüben.“ Aber: Die aktualisierte Widerrufsbelehrung solltest du erst zum 19. Juni live schalten. Die IHK Stuttgart weist ausdrücklich darauf hin, dass vorher die bisherigen Widerrufsbelehrungen weiter zu verwenden sind.
**AGB:** Die AGB müssen aktiv angepasst werden. Es reicht nicht, nur den Button einzubauen. In den AGB muss geregelt sein, wie der Widerruf über den Button abgewickelt wird. Außerdem solltest du Haftung, Gerichtsstand und B2C/B2B-Regelungen prüfen lassen. Einzelne Textbausteine aus dem Internet können trügerische Sicherheit vermitteln, AGB sind ein Gesamtkonzept.
**Datenschutzerklärung:** Laut IHK Schwaben muss die Datenschutzerklärung erläutern, welche personenbezogenen Daten im Rahmen des Widerrufsprozesses erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. Wenn deine Erklärung bereits allgemein die Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung beschreibt, deckt das den Button in vielen Fällen mit ab. Anpassen musst du auf jeden Fall, wenn du externe Tools für das Formular nutzt oder Daten in Drittländer überträgst.
**Bestellbestätigung per E-Mail:** Ergänze den Link zum Widerrufsformular in der automatischen Kaufbestätigung.
Wo KI bei der Umsetzung unterstützen kann
KI-Tools wie Claude.ai, ChatGPT oder ähnliche Assistenten können die Umsetzung an mehreren Stellen sinnvoll erleichtern.
**HTML-Formular generieren lassen:** Beschreibe dem KI-Tool, was du brauchst: ein zweistufiges Widerrufsformular mit drei Pflichtfeldern, automatischer Zusammenfassung vor dem finalen Klick und einer Erfolgsmeldung danach. Du bekommst fertigen HTML-Code zurück, den du direkt in ein Divi Code-Modul einfügst. Dafür sind keine Programmierkenntnisse nötig.
**Texte und Formulierungen:** KI kann dir den Einleitungstext für die Widerrufsseite, den Inhalt der Bestätigungsmail, den Hinweistext für die Widerrufsbelehrung und den Text für die Danke-Seite schreiben. Gib dabei an, welche Produkte du anbietest und in welchem Ton du kommunizierst, dann passt der Output direkt zu deinem Auftritt.
**Technische Fragen zum Divi Builder:** Wenn du beim Einrichten der Weiterleitung, der E-Mail-Konfiguration oder der Footer-Einbindung nicht weiterkommst, kannst du die Frage direkt an ein KI-Tool stellen und bekommst in der Regel eine konkrete Schritt-für-Schritt-Antwort.
**Wo KI nicht weiterhelfen kann:** Die individuelle rechtliche Prüfung, ob deine AGB korrekt sind, dein B2B-Setup wasserdicht ist oder dein Widerrufsverzicht wirksam greift, bleibt Aufgabe einer Anwältin oder eines Anwalts mit Erfahrung im Online-Business-Bereich. KI gibt dir einen soliden Startpunkt, aber kein rechtssicheres Endprodukt.
Checkliste: Was bis zum 19. Juni 2026 zu tun ist
Button und Formular**:
– Schnellcheck: Bist du überhaupt betroffen?
– Eigene Seite mit Widerrufsformular anlegen (genau 3 Pflichtfelder)
– Button im Footer einbauen, Beschriftung: „Vertrag widerrufen“, hervorgehoben platzieren
– Auch auf Landingpages und mobile Ansicht prüfen
– Zweistufigen Prozess sicherstellen (Schritt 1: Daten, Schritt 2: Bestätigen)
– Automatische Bestätigungsmail mit Datum und Uhrzeit einrichten
– Neutral formulieren: nur Eingang bestätigen, nicht Wirksamkeit
Rechtstexte**:
– AGB anpassen
– Widerrufsbelehrung aktualisieren (erst ab 19. Juni live schalten)
– Datenschutzerklärung prüfen und ggf. anpassen
– Link zum Formular in die Kaufbestätigungsmail einfügen
Spezialfälle prüfen**:
– B2B-Setup: Pflicht-Checkbox und USt-ID-Pflichtfeld vorhanden?
– Onlinekurse: Zwei Erlöschens-Checkboxen im Bestellprozess vorhanden?
– Memberships oder Abos: Ist bereits ein Kündigungsbutton eingebaut?
Intern**:
– Wer bearbeitet eingehende Widerrufe?
– Erstattungsprozess für den Ernstfall vorbereiten
**Weiterführende Quellen:
– IHK Regensburg: Widerrufsbutton kommt ab Juni 2026
– IHK Stuttgart: FAQ zur Widerrufsfunktion
– IHK Köln: Widerrufsfunktion, neue Pflicht ab Juni 2026
– IHK Schwaben: Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026
– eRecht24: Der Widerrufsbutton
*Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade wenn du Mischprodukte anbietest, ausschließlich B2B arbeitest oder deine AGB länger nicht aktualisiert wurden, empfiehlt sich eine individuelle Einschätzung durch eine Anwältin oder einen Anwalt.*





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